Gemeinde bittet um Kontrolle und Pflege bzw. Rückschnitt von Anpflanzungen

Gemeinde bittet um Kontrolle und Pflege bzw. Rückschnitt von Anpflanzungen

Das Ordnungsamt der Gemeinde Allershausen bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege zu überprüfen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten – denn überhängende Äste, zugewachsene Gehwege oder verdeckte Verkehrsschilder können schnell zur Gefahr werden.

Sollten Bäume, Sträucher oder Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, ist ein Rückschnitt schon längst fällig, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2026 vorzunehmen. Danach tritt gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes die Schnittschutzzeit in Kraft: In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte zum Schutz der Tierwelt nicht erlaubt.

Natürliche Lebensräume erhalten – Verkehrssicherheit gewährleisten

Hecken und Bäume sind wichtige Lebensräume für Vögel, Insekten und andere Tiere. Doch auch der Mensch braucht sichere Wege: Wenn Äste in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hineinragen, wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Hier ist der Ausgleich zwischen Naturschutz und Verkehrssicherheit gefragt.

Rechtliche Grundlage und Lichtraumprofile

Nach Artikel 29 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, überhängende Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt dabei sogenannte „Lichtraumprofile“ vor. Zudem müssen Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenbeleuchtung, Straßennamenschilder sowie Sichtdreiecke an Einmündungen stets gut sichtbar bleiben.

Schnittgut richtig entsorgen

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Das angefallene Schnittgut ist ordnungsgemäß, z. B. beim Wertstoffhof, zu entsorgen. Es darf nicht in angrenzende Gräben oder Gewässer geworfen werden – diese dienen dem Hochwasserschutz und müssen unbedingt frei bleiben.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Allershausen bedankt sich für Ihre Mithilfe zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur!

 

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