Rathaus Allershausen

Rathaus Allershausen

Johannes-Boos-Platz 6
85391 Allershausen

Telefon: 08166 / 67 93 0
Telefax: 08166 / 67 93 33

E-Mail: gemeinde@allershausen.de

Parteiverkehr
Mo - Fr:    8.00 - 12.00 Uhr
Do:  14.00 - 17.00 Uhr

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin.

Finanzverwaltung

Position:
Anordnungswesen
Adresse:
Zimmer 1, Erdgeschoß





E-Mail:
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Tel:
08166 / 67 93 20
Fax:
08166 / 67 93 33

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Datenschutz

Zuständigkeiten

Kämmerei & Steueramt

  • Breitbandausbau
  • Gewerbesteuerangelegenheiten
  • Grundsteuerangelegenheiten
  • Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
  • Hundesteuerangelegenheiten
  • Müllabfuhrgebühren
  • Pachten

Kasse


  • Stundung/Erlassanträge für Steuern und Gebühren
  • Mahnungen
  • Spendenbescheinigungen
Bankverbindungen:

Sparkasse Freising
IBAN DE05700510030000066019
BIC BYLADEM1FSI

Freisinger Bank
IBAN DE41701696140000400904
BIC GENODEF1FSR


Hundesteuer:
Anmeldung:
Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden gemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Für den Ersatz für ein verlorenes oder unbrauchbares Hundezeichen sind € 1,50 zu entrichten.
Steuersätze:
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer (nicht teilbar) und beträgt für den
ersten Hund € 25,00 pro Jahr
zweiten Hund € 50,00 pro Jahr
dritten und weitere Hunde € 100,00 pro Jahr.
Fälligkeit:
Die Hundesteuer ist erstmals zu dem im Bescheid über Hundesteuer genannten Fälligkeitstermin zu entrichten. In den Folgejahren wird die Hundesteuer nach Gebührenbescheid zur Zahlung fällig. Abmeldung:
Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuer-Satzung vom 23.05.2006, in Kraft getreten am 01.01.2006.

Anordnungswesen


  • Zahlungsverkehr
  • Vermögensbuchführung