Pressemitteilung des Landratsamtes Freising - Kommunale Abfallwirtschaft
Altholzannahme am Wertstoffhof
Altholz ist nicht gleich Altholz.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Altholzverordnung ist das Altholz in 4 verschiedene Gruppen eingeteilt.
Die Kategorien I - III sind für die Umwelt weitgehend unschädlich – dies sind in der Regel die Hölzer aus dem Innenbereich, wie z.B. naturbelassenes, verleimtes oder beschichtetes Holz, aber ohne Holzschutzmittel.
Außenbereichshölzer wie Gartenzäune, -häuser und -möbel, Fensterstöcke, imprägnierte Hölzer etc. gehören jedoch zum Altholz der Kategorie IV und werden nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises nicht an den örtlichen Wertstoffhöfen angenommen.
Diese Hölzer gelten wegen der Schadstoffbelastung als gefährliche Abfälle und brauchen einen besonderen Entsorgungsweg.
Sie dürfen auch nicht mit dem sonstigen Restmüll in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden.
Der Bürger kann, wie z.B. auch Sperrmüll in größeren Mengen, Außenbereichsholz bei der Firma Wurzer in Eitting, Am Kompostwerk 1, entsorgen.