Sie sind hier: Home » Räum- und Streupflicht im Gemeindegebiet Allershausen – So kommen wir sicher durch den Winter
Das Ordnungsamt der Gemeinde Allershausen erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass nun wieder die Räum- und Streupflicht gilt. Die Pflicht dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und sorgt dafür, dass Straßen und Gehwege auch im Winter ohne unfreiwillige Rutschpartien genutzt werden können.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege entlang ihres Grundstücks bei Schnee und Glätte auf eigene Kosten zu räumen und zu streuen. Die Gemeinde hat diese Pflicht per Verordnung auf die Grundstückseigentümer übertragen.
Bei vermieteten Häusern kann der Vermieter die Pflicht auf die Mieter übertragen.
Die Räum- und Streupflicht gilt:
Bei anhaltendem Schneefall oder Glättebildung ist mehrfaches Räumen und Streuen notwendig.
Richtig räumen und streuen
Sicher unterwegs im Winter
Bitte beachten Sie: Auch bei regelmäßigem Winterdienst können Straßen und Wege glatt oder verschneit sein. Passen Sie daher Ihre Geschwindigkeit und Ihr Verhalten stets den winterlichen Straßenverhältnissen an.
Ihr Ordnungsamt Allershausen
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