Räum- und Streupflicht im Gemeindegebiet Allershausen – So kommen wir sicher durch den Winter

Räum- und Streupflicht im Gemeindegebiet Allershausen – So kommen wir sicher durch den Winter

Das Ordnungsamt der Gemeinde Allershausen erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass nun wieder die Räum- und Streupflicht gilt. Die Pflicht dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und sorgt dafür, dass Straßen und Gehwege auch im Winter ohne unfreiwillige Rutschpartien genutzt werden können.

Wer muss räumen?

Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege entlang ihres Grundstücks bei Schnee und Glätte auf eigene Kosten zu räumen und zu streuen. Die Gemeinde hat diese Pflicht per Verordnung auf die Grundstückseigentümer übertragen.
Bei vermieteten Häusern kann der Vermieter die Pflicht auf die Mieter übertragen.

Wann räumen?

Die Räum- und Streupflicht gilt:

  • Werktags: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Bei anhaltendem Schneefall oder Glättebildung ist mehrfaches Räumen und Streuen notwendig.

Richtig räumen und streuen

  • Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Nur wenn dort kein Platz ist, darf er an den Fahrbahnrand geschoben werden – allerdings bitte so, dass weder Verkehr noch Sicht behindert werden.
  • Ein- und Ausfahrten, Parkplätze und Gullys freihalten, damit Tauwasser abfließen kann.
  • Zum Streuen sind umweltfreundliche Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Tausalz bitte nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen oder Treppen) einsetzen – die Pflanzen danken es.

 

Sicher unterwegs im Winter

Bitte beachten Sie: Auch bei regelmäßigem Winterdienst können Straßen und Wege glatt oder verschneit sein. Passen Sie daher Ihre Geschwindigkeit und Ihr Verhalten stets den winterlichen Straßenverhältnissen an.

Ihr Ordnungsamt Allershausen

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