Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden sie auf der Seite des Landkreises mit folgendem Link:
Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan
WICHTIGER HINWEIS: Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt. Die Originalpläne mit Begründung können Sie im Rathaus Allershausen einsehen. Die Sammlung ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bauleitpläne werden sukzessive ergänzt.
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