Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

12. Feb. 2026

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Für die Wahl

  • des Gemeinderats,

  • der Ersten Bürgermeisterin / des Ersten Bürgermeisters,

  • des Kreistags sowie

  • der Landrätin / des Landrats

wird auf Folgendes hingewiesen:


1. Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die genannten Wahlen der Stimmbezirke der Gemeinde Allershausen wird in der Zeit

vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026

während der allgemeinen Dienststunden im

Rathaus Allershausen
Johannes-Boos-Platz 6
85391 Allershausen
Zimmer 2 (Erdgeschoss, barrierefrei)

für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.


2. Recht auf Einsicht

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt werden, kann innerhalb der oben genannten Frist Einspruch eingelegt werden.


3. Erteilung von Wahlscheinen

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die

  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder

  • aus besonderen Gründen nicht im Wählerverzeichnis geführt werden.

Nähere Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen (z. B. für die Briefwahl) erhalten Sie im Rathaus Allershausen.

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis

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