Hundeanleinpflicht in Allershausen – was gilt eigentlich?

26. Mai 2026

Hundeanleinpflicht in Allershausen – was gilt eigentlich?

Die Gemeinde Allershausen weist darauf hin, dass für große Hunde und Kampfhunde innerhalb der bebauten Ortsbereiche eine Leinenpflicht besteht. Diese Regelung dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, anderer Tiere sowie auch der Hunde selbst.

Gerade auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen kann es schnell zu gefährlichen oder unangenehmen Situationen kommen – auch dann, wenn der eigene Hund „eigentlich nichts tut“. Nicht jeder Mensch fühlt sich im Umgang mit freilaufenden Hunden sicher, und auch Begegnungen mit anderen Hunden verlaufen nicht immer konfliktfrei.

Wichtig ist dabei:

  • Innerhalb des bebauten Ortsgebietes gilt für große Hunde und Kampfhunde Leinenpflicht.
  • Auch an allen öffentlichen Anlagen (Sportplätze, Volksfestplatz, Glonnfeldpark und Glonnterrassen) sowie auf öffentlichen Wegen und Straßen in einem Umkreis von 200 m zu diesen Anlagen und Kinderspielplätzen.
  • Außerhalb der geschlossenen Ortsbereiche ist das Freilaufen in vielen Bereichen möglich – vorausgesetzt, der Hund bleibt unter Kontrolle und andere werden nicht gefährdet.
  • Hundekot ist selbstverständlich zu beseitigen; bereitgestellte Dog-Stationen sollen dabei unterstützen.

Ein respektvolles Miteinander funktioniert nur, wenn Rücksicht gelebt wird – von Hundehaltern ebenso wie von Nichthundehaltern. Ein kurzer Griff zur Leine kann oft helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Vielleicht hilft dieser kleine Hinweis dabei, die Regeln wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen – damit Mensch und Hund in Allershausen weiterhin entspannt unterwegs sein können.

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