Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf dem gemeindlichen Friedhof in Allershausen

18. Aug. 2026

Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf dem gemeindlichen Friedhof in Allershausen

Am Dienstag, den 25. August 2026 findet die alljährliche Kontrolle der Standfestigkeit der Grabsteine auf dem gemeindlichen Friedhof in Allershausen statt.

Diese Kontrolle ist aufgrund eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes erforderlich.

Nach § 22 der Friedhofssatzung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Unterhaltung des Grabmals verantwortlich.

Sollte daher bei der Überprüfung durch die Gemeinde ein nicht mehr standfester Grabstein festgestellt werden, so wird die für das Grab verantwortliche Person schriftlich aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.

Nutzungsberechtigte von Grabstätten können gerne an dieser Überprüfung teilnehmen.

Gemeinde Allershausen
Friedhofsverwaltung

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