Sie sind hier: Home » Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinderat Allershausen hat am 24.06.2025 eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Gemeinde Allershausen und in der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6, 85391 Allershausen (Rathaus, Zimmer 13) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Allershausen, 30.06.2025
Vaas
Erster Bürgermeister
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