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Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Der Gemeinderat Allershausen hat am 24.06.2025 eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) beschlossen.

Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Gemeinde Allershausen und in der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6, 85391 Allershausen (Rathaus, Zimmer 13) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Allershausen, 30.06.2025

Vaas

Erster Bürgermeister

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