Aktuelles aus Allershausen

OD Leonhardsbuch – aktueller Sachstand

Unmittelbar nach der Anwohnerversammlung am 11.12.2024 hat die Gemeinde die für den Ausbau der Kreisstraße bzw. für die Herstellung der Straßenentwässerung notwendigen Wasserrechtsanträge beim Landratsamt eingereicht. Die Planungen für die Erneuerung der Wasserleitung samt der ca. 40 Wasserhausanschlüsse, der Erneuerung des Kanals zur Niederschlagswasserbeseitigung sowie zur Erneuerung der Kreisstraße FS 6 wurden bzw. werden selbstverständlich parallel fortgeführt. Sonstige Spartenträger, u.a. Telekom, Bayernwerk, Energienetze Bayern, wurden zwecks Planung spartenbezogener Maßnahmen im Zuge der Straßenerneuerung ebenfalls kontaktiert. Der Terminplan für die Baumaßnahmen, wie am 11.12.2024 vorgestellt, wird weiterverfolgt. Ziel ist es ca. Mai/Juni 2025 mit der Erneuerung der Wasserleitung incl. der Wasserhausanschlüsse sowie der Erneuerung des Straßenentwässerungskanals in der Dorfstraße zu starten.

Im Nachgang zur Anwohnerversammlung haben einige Anlieger das Bauamt kontaktiert um detaillierten Einblick in die Planung der Baumaßnahme zu erlangen. Gemeinsam konnten so Fragestellungen bzw. vorgetragene Anliegen besprochen und erläutert werden.

Der in der Anwohnerversammlung kommunizierte Vorschlag zur Ableitung des Oberlaufes des Leergraben mit einem Rechteckkanal im Bereich der Ortsstraße wird aus diversen technischen Gründen (geringerer Durchflussgeschwindigkeit aufgrund erhöhten Reibungswiderstandes, Flächeninanspruchnahme, etc.) nicht weiterverfolgt. Ein weiterer im Nachgang eingegangener Vorschlag zielte auf eine Tieferlegung der Kreisstraße hin, mit dem Ziel die Kreisstraße als „Wasserführungsbett“ zu nutzen. Mit diesem Vorschlag würde jedoch eine Aufweitung des Rohrleitungsdurchmessers von DN 600 (= 60 cm) auf DN 700 (=70 cm) nicht mehr möglich und zudem würden sich sehr viele Fragestellungen betreff Grundstückseinfahrten ergeben. Da entlang der Straße beidseitig ein Bordstein (Höhe ca. 10 cm) angebracht wird ist eine Wasserführung gegeben. Allerdings wird mit Absenkungen im Bereich von Grundstückseinfahrten diese „Bordstein-Wasserführung“ unterbrochen, d.h. bei der gestalterischen Planung von Grundstückseinfahrten auf der Ostseite der Straße ist auf die Grundstückszufahrten ein besonderes Augenmerk zu legen. Abgesehen von Anregungen aus der Anwohnerschaft wird die Planung auch vom Bauamt permanent der Überprüfung unterzogen. So wird z.B. der Anschlussbereich der Straßen „Am Kirchberg“ und „Buchstraße“ derzeit überplant.

Betreff der Erneuerung der Wasserleitung in der Dorfstraße ist der Sachverhalt wie folgt: Die Wasserleitung wird zukünftig komplett im öffentlichen Bereich (Straße) verlaufen. Momentan ist dies aufgrund der Historie nicht der Fall (Hinweis: die Bestandsleitung dürfte in den 1960er Jahre verlegt wurden sein). Im Nachgang der Erneuerung der Wasserleitung sowie den nachfolgenden Umbindungen der Wasserhausanschlüsse von der Bestandsleitung auf die Neuleitung wird die Bestandsleitung außer Betrieb genommen, verbleibt aber an Ort und Stelle. Im öffentlichen Bereich werden somit die Wasserhausanschlüsse in jedem Fall komplett erneuert und, wo möglich, an die Bestandshausanschlussleitungen im privaten Bereich angebunden. Dies ist nicht überall möglich, teilweise müssen aufgrund der bestehenden Leitungsinfrastruktur Hausanschlussleitungen komplett neu verlegt werden, d.h. auch im privaten Bereich. Kosten für diese Leistungen auf Privatgrund können derzeit nicht angegeben werden, das ist erst nach Durchführung der Ausschreibung und damit nach Vorlage der Verlegekosten möglich. Aus diesem Grund wird der Wasserzweckverband auch erst nach erfolgter Ausschreibung bzw. Vergabe auf die Anlieger zugehen und u.a. anfragen, ob ggfs. der Wunsch nach einer Erneuerung der Bestandshausanschlussleitung auf Privatgrund gewünscht ist. Teilweise wurde dieser Wunsch bereits an das Bauamt herangetragen.

Unabhängig davon ist es dem Bauamt ein besonderes Anliegen nochmals das Thema „Wasser“ kurz zu skizzieren. Es ist wichtig die Themenfelder „Niederschlagswasserableitung (öffentliche Straße)“ und „Niederschlagswasserableitung (Privatflächen)“ grundsätzlich voneinander zu betrachten. Es ist nicht immer einfach die Grenzlinien zwischen diesen Themenfeldern zu sehen, nachzuvollziehen und zu verstehen. Daher nochmals folgende Anmerkung:

  • Inhalt der Baumaßnahme ist die Erneuerung der Kreisstraße FS 6 mit der dazu notwendigen Ableitung des auf der Kreisstraße anfallenden Niederschlagwassers einschl. des Niederschlagswasser der Seitenstraßen in das Gewässernetz (= Niederschlagswasser öffentlicher Flächen).
  • Inhalt der Baumaßnahme ist nicht die Ableitung des auf Privatflächen anfallenden Niederschlagswassers. Hierfür sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Informationen zu dem Thema Umgang mit Niederschlagswasser finden Sie übrigens unter: https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_niederschlagswasser/index.htm

28.01.2024
gez. Alois Portz
VG Allershausen
Technisches Bauamt

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