Nach den Vorgaben der Bayerischen Feuerungsverordnung müssen Brauchtumsfeuer und ähnliche Veranstaltungen, bei denen ein Feuer im Freien entfacht wird, der Gemeinde im Voraus gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für Feiern, bei denen größere Lagerfeuer entzündet werden, wie etwa an Feiertagen, Festen oder privaten Veranstaltungen.
Warum ist diese Anzeige notwendig?
Die Anmeldung dient vor allem der Sicherheit aller Anwesenden und der Vermeidung von Brandgefahren.
Wie erfolgt die Anzeige?
Die Anmeldung für das Brauchtumsfeuer muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin bei der Gemeinde Allershausen erfolgen. Das Formular zur Anzeige steht auf der Website www.allershausen.de zur Verfügung Digitales Rathaus - Gemeinde Allershausen .
Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Anmeldung steht Ihnen das Team der Gemeinde Allershausen gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind telefonisch unter der Nummer 08166 / 67 93-16 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Brauchtumsfeuern:
• Das Feuer muss unter der Aufsicht einer verantwortlichen Person stehen.
• Der Abstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien muss ausreichend sein.
• Eine Löschmöglichkeit (z. B. ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher) sollte immer in der Nähe sein.
• Ein Feuer darf niemals in der Nähe von starkem Wind oder in extrem trockenen Zeiten entfacht werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation, um die Sicherheit und den Erhalt unserer schönen Traditionen in Allershausen zu gewährleisten.
Ordnungsamt, Gemeinde Allershausen
Wichtige Information: Anzeige für Brauchtumsfeuer erforderlich!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Feuerstellen und Brauchtumsfeuer, die in unserer Gemeinde zu verschiedenen Anlässen, wie z. B. traditionellen Feierlichkeiten, Lagerfeuern oder Fackelzügen entzündet werden, tragen nicht nur zur schönen Atmosphäre bei, sondern müssen auch aus Sicherheitsgründen ordnungsgemäß angezeigt werden.