1. Das Landratsamt Freising hat mit Bescheid vom 07.01.2025, Az.: 41-6421-WSG Allershausen-Ho, die Förderung von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde Allershausen aus den Tiefbrunnen I und II im Gewinnungsgebiet Allershausen (Flur 277 und 400 der Gemeinde und Gemarkung Allershausen) wasserrechtlich gestattet.
Der Bescheid ist mit Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der wasserrechtlichen Gestattung wurde die folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Ferner soll die Klage einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung) beigefügt werden, ferner zwei Abschriften oder Ablichtungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
• Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
• Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
• Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
2. Aufgrund Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG wird dieser Bekanntmachungstext auch auf der Internetseite des Landratsamtes Freising unter
Stichwort „Aktuelle Informationen“ eingestellt.
3. Eine Ausfertigung des Bescheides sowie die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben liegen in der Zeit
vom 20.01.2025 bis zum 31.01.2025
während der Dienststunden der Gemeinde Allershausen, 85391 Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6, Zimmer 13 zur allgemeinen Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Gemeinde Allershausen, den 17.01.2025
Christian Graßl
Geschäftsleiter