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Pflichtumtausch von Führerscheinen – bitte Fristen beachten!

Pflichtumtausch von Führerscheinen – bitte Fristen beachten!

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach einem bundesweit einheitlichen Stufenplan bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist der Führerschein nicht mehr gültig – die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch bestehen.

Aktuell und in den kommenden Jahren betroffen sind:

Geburtsjahr / Ausstellungsjahr Umtauschfrist Aktion
1965 – 1970 (Papierführerschein) 19. Januar 2024 Bitte umtauschen
ab 1971 (Papierführerschein) 19. Januar 2025 Bitte umtauschen
Kartenführerschein, Ausstellungsjahre 1999 – 2001 19. Januar 2026 Bitte umtauschen

ℹ️ Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Alle Informationen und die vollständige Übersicht der Führerscheinstelle Freising finden Sie hier

Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob für Sie bereits Handlungsbedarf besteht.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: