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Plakatierung im Gemeindegebiet

In den letzten Monaten kommt es im Gemeindegebiet vermehrt zu nicht genehmigten Plakatierungen:

Ob an Laternenmasten, Zäunen, Verkehrsschildern oder – zunehmend auffällig – an Bauzäunen angebrachte Banner.

Diese sogenannten „wilden Plakate“ und Bauzaunbanner beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild unserer Gemeinde, sondern stehen auch im Widerspruch zur geltenden Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten. Besonders kritisch wird es, wenn Plakate oder Banner in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen oder an Kreuzungen angebracht werden. In solchen Fällen kann sogar die Verkehrssicherheit gefährdet werden – ein Risiko, das unbedingt vermieden werden muss.

Die Gemeinde Allershausen weist daher erneut darauf hin, dass das Anbringen jeglicher Form von Plakaten, Bannern oder Werbematerialien im öffentlichen Raum grundsätzlich genehmigungspflichtig ist.

Die Gemeinde bittet daher eindringlich alle Akteure, sich vor dem Anbringen von Werbemitteln mit den geltenden Voraussetzungen vertraut zu machen und rechtzeitig Rücksprache mit dem Ordnungsamt zu halten.

Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Regeln lässt sich unser Ziel erreichen: Ein gepflegtes, sicheres und faires Ortsbild für alle Bürgerinnen und Bürger

Wir danken Ihnen für Ihre Einsicht, Ihr verantwortungsbewusstes Handeln und Ihre Mitarbeit

Ordnungsamt
Gemeinde Allershausen

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