Rückschnitt bitte nicht versäumen – bis 28. Februar vornehmen

5. Jan. 2026

Rückschnitt bitte nicht versäumen – bis 28. Februar vornehmen

Die Gemeinde Allershausen weist nochmals darauf hin, dass Sträucher, Hecken und sonstige Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden sind. Insbesondere Thujahecken verengen nicht selten Gehwege und beeinträchtigen die Sicht und Verkehrssicherheit.

Die verbleibende Zeit bis 28. Februar sollte deshalb bitte genutzt werden, um erforderliche Rückschnitte vorzunehmen.

Ein regelmäßiger und fachgerechter Rückschnitt beugt vor, dass später stärkere Eingriffe notwendig werden, bei denen die Pflanzen eventuell ihr gepflegtes Erscheinungsbild verlieren.

Dass Hecken, vor allem Thuja, nach einem lange hinausgezögerten Rückschnitt optisch leiden können, ist kein Grund, auf die Pflege zu verzichten, sondern vielmehr ein Argument für rechtzeitige Pflege.

Die Gemeinde bittet um Verständnis und Mithilfe zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und einem gepflegten Ortsbild in Allershausen.

Ordnungsamt
Gemeinde Allershausen

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