Planungsgedanke
Ziel des Gesamtkonzeptes und der des Projekts ist es, nördlich der Glonn durch gezielte städtebauliche und landschaftsarchitektonische Eingriffe eine neue Ortsmitte zu schaffen, welche die bestehen-den zentralen Bereiche zu einem sinnvollen Ganzen ergänzt und im Kontext mit einer Öffnung und Erweiterung des Flusses zu einer Aufenthalts- und Nutzungsqualität im Kernbereich der Gemeinde führt, welche es bisher so nicht gegeben hat. Gleichzeitig wird die Glonn durch die Verlegung des Hauptarmes nach Süden an die Hauptentwicklungsachse der Gemeinde Allershausen - die Münchner Straße - herangeführt und damit in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zurückgeholt.
Erlebbare Glonn
Um die Glonn im Ort erlebbar zu machen und die ökologischen, wasserwirtschaftlichen und erho-lungsbezogenen Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, wird der Hauptarm nach Süden in die kaum nutzbare und von Verkehrslärm negativ beeinflusste Maibaum-Wiese verlegt, so dass im ursprüngli-chen Bett eine verschmälerte, und für die Bürger durch einen vorgelagerten Kiesstreifen besser zu-gängliche Flachwasserzone mit deutlich geringerer Fließgeschwindigkeit geschaffen werden kann. Zwischen dem alten Glonnbett und dem neuen Hauptarm verbleibt ein Inselstreifen, der mittig durchbrochen wird, um Sichtachsen zwischen den beiden neuen Glonnufern zu schaffen.
Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen:
- Öffnung des Bewuchses zum Fluss, Auslichtung des Unterwuchses, Schaffung von Blickachsen zum Fluss und zum zukünftigen neuen Südufer
- Öffnung von zwei klar definierten Eingängen in den neuen Park mit direktem Wegeanschluss an die Glonnterrassen
- Weitläufige Sitzstufen zur Glonn in einer deutlich abgeflachten Böschung:
-
- "Die Glonnterrassen". Die Sitzstufen sind der Höhepunkt der neuen Glonnwiesen. Mit ihrer Südexposition bilden sie das ganze Jahr über einen hochattraktiven Aufenthaltsbereich.
- Vorgelagert eine – bei Normalwasserspiegel - begeh- und benutzbare Kiesbank
- Ein Kinderspielplatz Richtung Westen - geplant ist die Anlage eines zum Spielen geeigneten Naturraumes - eine mit Bestandsbäumen überstellte Wiese mit einer großzügigen Sandfläche, oberhalb des Spielbereichs können die Eltern oder Aufsichtspersonen von Sitzbänken aus das Treiben der Kinder verfolgen oder die Sonne und den Blick Richtung Glonn genießen. Auch von dem zentralen, an den Sitzstufen gelegenen Platz an der Glonn aus können die Kinder über eine flache Wiesenböschung das Spielgelände betreten.
- Ruhewiese / Liegebereiche im ehemaligen Parkplatzbereich, in den Randbereichen als exten-sive Wiese
Die Verlegung der Glonn nach Süden macht die ehemalige Maibaumwiese zum erlebbaren Flussraum. Die Ausbildung von leicht geneigten Wiesenböschungen, durch Einzelbäume gegliedert, lässt einen weiten, bis zu den Glonnterrassen überschaubaren Bereich entstehen.
Die Bühne für das Erleben des neuen Flussraums bildet eine Promenade, die in Erweiterung des beste-henden Gehweges entlang der Münchner Straße entsteht. In die Promenade integriert ist die bisheri-ge Bushaltestelle. Eine repräsentative Baumreihe bildet den grünen Rahmen der Promenade. Zwi-schen den Bäumen können Sitzmöglichkeiten integriert werden. Im Gegensatz zur Nordseite, dem frei zugänglichen Erholungsgelände der Glonnterrassen, hat der Zugang hier nur untergeordnete Bedeu-tung.
Das Kriegerdenkmal mit dem repräsentativen Platz ist ein würdevoller Ort des Gedenkens und der Erinnerung. Das Ensemble wird nur leicht nach Südosten verschoben, um Raum für die Flussverlegung zu gewinnen. In Zuordnung zur Brücke, dem rahmenden Uferbewuchs und der korrespondierenden Gebäudestellung gewinnt das Denkmal mit dem neugestalteten Platz so noch an Kraft und bildet ei-nen städtebaulich schlüssigen Abschluss der neuen Promenade.
Städtebauförderung
Der 1. Bauabschnitt der Neuen Ortsmitte "Glonnterrassen" ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm VI - Kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen worden. Dies war möglich, weil sich die drei Gemeinden Allershausen, Kranzberg und Fahrenzhausen zu einem sog. "IKEK" (Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) zusammengeschlossen haben.
Im Dezember '16 traf der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern ein. Von den Gesamt-kosten in Höhe von 2.768.502,00 € wurden 1.820.000,00 € als förderfähig anerkannt. Daraus er-rechnet sich ein Zuschuss in erfreulicher Höhe von 1.092.000,00 € (60 % der förderfähigen Kosten).