Ferienbetreuung

Ferienbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder in Kraft. Dieser Anspruch umfasst ausdrücklich auch die Ferienzeiten und startet erstmals in den Herbstferien 2026.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Schrittweise Einführung: Der Anspruch gilt im Schuljahr 2026/2027 zunächst für die 1. Jahrgangsstufe. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird er auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
  • Umfang: Die Betreuung ist für die gesamte Ferienzeit vorgesehen, mit Ausnahme von maximal 20 Schließtagen pro Schuljahr.
  • Aktueller Stand in Allershausen: Die Gemeinde arbeitet derzeit intensiv an der Ausgestaltung eines verlässlichen und altersgerechten Betreuungsangebots.

Sobald das Konzept final abgestimmt und der Gemeinderat zugestimmt, werden alle weiteren Details – inklusive der konkreten Betreuungszeiten und der Anmeldeformulare – an dieser Stelle veröffentlicht.

Wir bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: