Bekanntmachungen Gemeinde Allershausen

Am Dienstag, den 19.03.2024 um 19:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Allershausen eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Allershausen statt.


Am Donnerstag, 21.03.2024, 19:00 Uhr findet im Gasthof Obermeier eine Bürgerversammlung für das gesamte Gemeindegebiet statt. 

 


Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
– UVPG;  Gewässerausbau; Herstellen eines Rückhalteraums durch Abgrabung und Umgestaltung des Laimbachs als Ökokontofläche westlich der Ortschaft Laimbach in Allershausen

Die Gemeinde Allershausen hat beim Landratsamt Freising die wasserrechtliche Gestattung für das Herstellen eines Rückhalteraums durch Abgrabung und Umgestaltung des Laimbachs als Ökokontofläche westlich der Ortschaft Laimbach auf der Fl.-Nr. 2314 Gemarkung und Gemeinde Allershausen beantragt.
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen.
Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 2 Satz 5 UVPG).