Bekanntmachungen Gemeinde Allershausen

Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG)

Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG);

Bekanntmachung gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG

Mit Schreiben vom 30.04.2025 teilte das Bayerische Landesamt für Statistik mit, dass zum Zensusstichtag, dem 15.05.2022, 2.440 katholische und 585 evangelische Einwohner ihren Wohnsitz in Allershausen hatten.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 FTG ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Die Gemeinde Allershausen macht hiermit nach Art. 1 Abs. 3 FTG ortsüblich bekannt, dass aufgrund des Ergebnisses der letzten Volkszählung Mariä Himmelfahrt ab dem 15.08.2025 in Allershausen ein gesetzlicher Feiertag ist.

Allershausen, 06.05.2025

Vaas
Erster Bürgermeister

Zurück