Bauvorhaben Allershausen

Instandsetzung Gemeindeverbindungsstraße Aiterbach – Unterkienberg Mai 2023

Im Mai 2023 wurde die Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Aiterbach – Unterkienberg mittels Stabilisierungsverfahren in einem ersten Teilabschnitt realisiert. Der Teilabschnitt mit einer Länge von ca. 650 m ab der Autobahnunterführung der A9 in Richtung Aiterbach beanspruchte dank der hervorragenden Mitarbeite aller Beteiligten (Gemeinde, Bauhof, Unternehmer) eine Bauzeit von ca. einer Woche (09.-16.05.2023).

 GVS vorher

GVS vorher

 GVS nachher

GVS nacher       

 Herstellung: 

 GVS Herstellung 1  GVS Herstellung 2
                                                   

Um das Stabilisierungsverfahren als alternative Methode zum üblichen Vollausbau vornehmen zu können, erfolgte im Vorfeld seitens des Bauamtes der Gemeinde Allershausen eine eingehende Bestandsaufnahme. Dazu wurden u.a. Baugrunduntersuchungen der Straße aus 2022 ausgewertet, zwei Schürfen angelegt sowie ergänzend zwei Asphalt- und Bodenproben genommen. Die bereits vorliegenden als auch die neu hinzugekommenen Untersuchungsergebnisse ergaben, dass keinerlei abfallrechtliche bzw. bodenschutzrechtliche Bedenken für das alternative Stabilisierungsverfahren bestehen. Unabhängig davon wurde vorab durch den Bauhof Allershausen das Bankett abgezogen und die Leitpfosten gezogen.

Das eingesetzte Stabilisierungsverfahren nach dem Panmax-System wurde im vorhandenen Straßenbestand durchgeführt. Dabei wurde die Straße in ihrer Lage nicht verändert; lediglich eine vorhandene Senke wurde durch Einbau von Kiesmaterial aufgefüllt. Bei dem Verfahren wurde die vorhandene Straßenoberfläche in einer Mächtigkeit von 25 cm unter Zugabe eines hydraulischen Bindemittels (Zement) sowie eines weiteren Bindemittels in einer Breite von 4,60 m aufgefräst, planiert und wieder verdichtet. Im Nachgang wurde ein Splittgemisch aufgetragen und die Oberfläche zusätzlich mit einem Verdunstungsschutz (Bitumen) versehen um die Aushärtung sicher zu stellen.
Nach einer Ruhezeit von zwei Tagen zwecks Aushärtung der eingesetzten Bindemittel und der Vorlage der Verdichtungsnachweisen wurde auf das Stabilat eine 6 cm starke Asphalttragdeckschicht mit einer Breite von ca. 4,0 m aufgebracht. Im Bereich von Ausweichstellen, Zufahrten etc. wurde die Asphalttragdeckschicht etwas verbreitert.

Nach der Straßeninstandsetzung wurde das Bankett beidseitig auf einer Breite von 30 cm mit einem Mineralbeton hergestellt und abschließend erfolgte das Setzen der Leitpfosten durch den Bauhof Allershausen.
Der Vorteil des eingesetzten Stabilisierungsverfahrens zur Straßeninstandsetzung ist neben der Kürze der Bauzeit der Aspekt, dass keinerlei Altasphalt bzw. Aushub anfällt, der einer Entsorgung zugeführt werden muss. Im Umkehrschluss heißt das gleichzeitig, dass keinerlei Auffüllmaterial notwendig wird. Damit entfällt eine Vielzahl an Transporten.
Ein möglicherweise ungünstiger Aspekt des an dieser Straße umgesetzten Verfahrens mit dem Einfräsen der vorhandenen Asphaltdecke in das Stabilat und dem nachfolgenden Aufbringen der Asphalttragdeckschicht ist, dass das Niveau der Straße etwas höher wird. An der GVS Unterkienberg wurden beidseitig Anpassungen vorgenommen, d.h. im unmittelbaren Anschlussbereich wurde der Bestand ein wenig tiefer gelegt. Damit konnten Schwellen

im Übergangsbereich zum Bestand verhindert werden. Die Aufhöhung einer Straße mit dem gewählten Verfahren könnte umgangen werden, wenn im Vorfeld der Asphalt abgefräst und entsorgt wird. In innerörtlichen Bereichen sowie Bereichen mit belastetem Asphalt (Teerasphalt) ist eine derartige Vorgehensweise nach jetzigem Stand unumgänglich. Eine innerörtliche Anwendung des Verfahrens muss jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit der tatsächlichen Infrastruktur geprüft werden. Hier sind weitergehende Aspekte zwingend zu prüfen.

Die Erfahrungen und laufenden Erkenntnisse aus dieser Straßenertüchtigungsmaßnahme werden dokumentiert. In Abhängigkeit einer daran gekoppelten Bewertung (Bauamt, Bauhof, Gemeinde) ist angedacht ggfs. weitere Straßen, insbesondere Gemeindeverbindungsstraßen, im Stabilisierungsverfahren zu ertüchtigen.

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